Freiwillige Feuerwehr Weißkeißel

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Eichenprozessionspinner


Warum ist der Eichenprozessionsspinner für den Menschen gefährlich?
Die schon vom ersten Larvenstadium an stark behaarten Raupen bilden nach der zweiten Häutung besondere Haare aus, an denen sich kleine Widerhaken befinden, die das Nesselgift Thaumetoporin enthalten. Eigentlich sollen die Härchen die Raupen gegen Fressfeinde schützen. Kommt man mit diesen Haaren in Berührung, kann es bereits nach wenigen Stunden zu allergischen Reaktionen kommen. Zu den Symptomen gehören lokale Hautausschläge in Form von punktuellen Hautrötungen, leichten Schwellungen, starkem Juckreiz und Brennen. Mitunter bilden sich Quaddeln.
Neben Hautreaktionen können sich auch Atemwegsreizungen, Schwindelgefühl, Fieber, ein allgemeines Krankheitsgefühl oder eine Bindehautentzündung einstellen. Die Reizungen der Atemwege ähneln einer Erkältung. Sie können in schweren Fällen auch zu einer Bronchitis oder zu Asthma führen. Erst nach zwei bis drei Wochen - manchmal aber auch erst später - klingen die Beschwerden wieder ab. Sehr selten kommt es bei überempfindlichen Personen zu einem allergischen Schock. Bei gesundheitlichen Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden. Weisen Sie beim Arztbesuch auf den Kontakt mit den Raupen hin.

Gefährdungszeitraum
Akute Gefahr herrscht insbesondere von Ende Mai bis in den September hinein.
Die giftigen Haare der Eichenprozessionsspinner brechen leicht und können durch Luftströmungen auch über weite Strecken getragen werden. An den in den Nestern verbleibenden Larvenhäuten bleiben die Brennhaare ebenfalls zurück.
Auch alte Gespinstnester an Bäumen und auf dem Boden bleiben eine Gefahrenquelle. Die Härchen sind für Mensch und Tier etwa ein Jahr lang gefährlich.

Wer ist gefährdet?
- Personen, die sich im Wald aufhalten
- Personen auf Freizeit- und Grünanlagen (zum Beispiel auch Sportplätze, Campingplätze, Freibäder, Kinderspielplätze)
- Anwohnerinnen und Anwohner von Waldgebieten - Arbeitskräfte von Forst- und Landschaftspflegebetrieben sowie Straßenmeistereien
- Haus- und Nutztiere

Wie können Sie sich schützen?
- Meiden Sie die befallenen Gebiete. - Sollten Sie doch in ein Areal kommen, das von der Eichenprozessionsspinnerraupe befallen ist, bedecken Sie Nacken, Hals, Arme und Beine.
- Die Raupen und das Gespinst nicht berühren.
- In befallenen Gebieten nicht ins Gras oder auf den Boden setzen.
- Nach Kontakt mit den weißen Raupenhaaren die betroffenen Körperstellen gründlich abspülen.
- Nicht kratzen.
- Raupenhaare eventuell mit Klebestreifen (vom Heftpflaster) entfernen.
- Die Kleidung bei mindestens 60 °C waschen, damit das in den Raupenhaaren enthaltene Nesselgift vernichtet wird.


Gegenmaßnahmen
Im Wald sind mechanische oder chemische Gegenmaßnahmen meistens nicht notwendig. In öffentlichen Grünanlagen muss allerdings häufig eingeschritten werden. Insbesondere bei einer explosionsartigen Vermehrung des Eichenprozessionsspinners sind Gegenmaßnahmen zu erwägen. Eine Bekämpfung muss vor allem dort in Betracht gezogen werden, wo Menschen durch die Gifthaare unmittelbar gefährdet sind und eine Absperrung des befallenen Gebietes nicht möglich ist.

Im Frühjahr können von Ende April bis Ende Mai biologische Pflanzenschutzmittel und Häutungshemmstoffe gegen die Larven eingesetzt werden. Im Hochsommer, wenn die Raupen sich verpuppt haben, sollten die Nester verbrannt oder abgesaugt werden. Pflanzenschutzmittel sind zu diesem Zeitpunkt nicht mehr wirksam. Auf einen sehr sorgfältigen Körperschutz der ausführenden Personen ist dabei zu achten.

Um Prognosen für das Folgejahr zu treffen und den Eichenprozessionsspinner dann möglichst erfolgreich bekämpfen zu können, sollten im Herbst die Gespinste gezählt sowie Befallsorte und Befallsmengen kartografisch erfasst werden. Auch wenn die Nester im vorangegangenen Jahr entfernt wurden, ist an viel besuchten öffentlichen Orten im Folgejahr eine erneute Bekämpfung vorzunehmen. Auch Privatleute sollten die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in ihren Grünbereichen nur von Fachleuten durchführen lassen.

Quellen: Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen, Referat Öffentlichkeitsarbeit LWF (Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft Bayern) Merkblatt 15 (5.2004)


Haftungsausschluss:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei allen Empfehlungen nur um Tipps handelt, aus denen keinerlei Haftungsansprüche abgeleitet werden können.


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